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Gewalt gegen behinderte Kinder und Jugendliche
Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden!"Diese Forderung ist im Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 3) verankert, doch die Realität sieht ganz anders aus. Menschen mit Behinderung werden aus Lokalen verwiesen, sie werden von Passanten in der Fußgängerzone angestarrt, dürfen Discotheken nicht besuchen, werden beschimpft, gehänselt und benachteiligt. Durch ihre Behinderung sind sie einer ständigen Gefahr der Stigmatisierung und Diskriminierung ausgesetzt, ...

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